Solange der Wohnort oder Schrebergarten sich nicht in einem Corona Hotspot befindet, kann man auch während der Ausgangssperre in den Schrebergarten gehen. Auch im Schrebergarten gelten die Kontaktsperren, sodass sich nur ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen darf.
Wie auch im eigenen Hausgarten gilt, dass man sich im Schrebergarten nur im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten darf und maximal ein Gast aus einem anderen Haushalt dazu kommen darf. Dabei sollte allerdings, wie gehabt, die Abstandsregelung von 1,5 Metern eingehalten werden.
Handelt es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Schrebergarten muss sichergestellt werden, dass man sich nur mit Personen des eigenen Haushaltest im Garten aufhält bzw. maximal eine weitere Person zu Gast ist.
Idealerweise stellt man bei einem gemeinsam genutzten Schrebergarten einen Besuchsplan auf bzw. stimmt sich mit den anderen Nutzern ab, sodass nie mehr als ein Haushalt zur gleichen Zeit vor Ort ist.
Sollte es am Wohnort oder am Ort des Schrebergartens eine besondere Infektionslage, also einen sogenannten Hotspot mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche geben, gelten Bewegungseinschränkungen.
Da es sich beim Gang zum Schrebergarten um keinen triftigen Grund handelt, muss dieser währende diesen Bewegungseinschränkungen unterlassen werden.
Außerdem gelten je nach Ort und Region je nach Infektionslage auch nächtliche Ausgangssperren, sodass man nicht zu früh zum Schrebergarten oder zu spät zurückkommen darf.
Die aktuell geltenden Regelungen der jeweiligen Regionen und Bundesländer können auf den entsprechenden Webseiten nachgelesen werden.