Wann darf man Rasen mähen: unter der Woche, Samstag & Feiertag

Die einen lieben es, die anderen hassen es: die Rede ist von Rasen mähen. Noch dazu gibt es eine Menge zu beachten um nicht gegen das Gesetz und die entsprechenden Ruhezeiten zu verstoßen.

Deshalb erfährst du in diesem Artikel:

  • Wann man Rasen mähen darf und wann nicht
  • Wann man andere Gartengeräte oder -maschinen verwenden darf und wann nicht
  • Welche Sonderregelungen es beim Rasen mähen oder für die Nutzung von Gartengeräten gibt
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Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes schreibt fest, wann welche Gartengeräte und -maschinen verwendet werden dürfen. Danach darf man seinen Rasen Werktags und Samstag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr mähen. Sonn- und Feiertags ist das Rasen mähen ganztägig verboten.

Für Mähroboter gelten die gleichen Bestimmungen. Ist dieser allerdings leiser als 35 Dezibel darf er in einem reinen Wohngebiet auch nachts Rasen mähen.  

Inhalt

Wann darf man Rasen mähen: gesetzliche Regelungen (Lärmschutzverordnung bzw. Rasenmäherlärmverordnung)

In ganz Deutschland gilt das übergreifende Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG), das den Einfluss auf die Umwelt durch Lärm, Schmutz bzw. Verunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen regelt. 

Das BImSchG ist auch unter dem Namen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bekannt und regelt in vier Abschnitten wie mit lauten Gartengeräten oder Maschinen sowohl im Handel als auch im Betrieb umzugehen ist.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist seit August 2002 in Kraft und hat damals die teils auch noch sehr bekannte Rasenmäherlärm-Verordnung abgelöst, die seit 1992 gültig war.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt müssen sich alle Bundesländer an dieses Gesetz halten.

Einzelne Bundesländer oder Kommunen können allerdings auch individuelle Regelungen erlassen, die dem Bundesgesetz jedoch nicht widersprechen dürfen.

Das heißt, sofern ein Bundesland, eine Kommune oder eine Stadt eine Zusatzregelung zur Benutzung von Rasenmähern oder Laubbläsern erlässt, ist diese noch strenger als das Bundesgesetz.

Für welche Gartengeräte ist die Nutzung gesetzlich geregelt

Das BImSchG regelt die Nutzung von insgesamt 57 Geräte bzw. Maschinen.

Darunter fallen sowohl haushaltsübliche Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder Fugenschneider aber auch große Baumaschinen wie Muldenfahrzeuge, Förderbänder oder Kompressoren.

Folgende Gartengeräte fallen unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:

Ausschnitt der Liste der betroffenen Gartengeräte und -maschinen aus dem BImSchG

Alle Geräte oder Maschinen müssen mit einem Kenn- bzw. Umweltzeichen versehen sein welches den maximalen Schallleistungspegel des Geräts angibt.

Wann darf man Rasen mähen, Kanten schneiden und Laub blasen: erlaubte Zeiten und Ruhezeiten

7 in Abschnitt 3 des BImSchG regelt den Betrieb der Geräte und Maschinen in Wohngebieten.

Mit Wohngebieten sind zunächst „reine, allgemeine und besondere Wohngebiete oder Kleinsiedlungsgebiete“ gemeint. Zusätzlich gilt das Gesetz in „Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten“.

Somit dürfen die meisten Gartengeräte an Wochentagen und Samstagen tagsüber von 7:00-20:00 Uhr uneingeschränkt genutzt werden.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb der Gartengeräte vollkommen untersagt.

Für einige sehr laute Gartengeräte – genauer gesagt für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler* – gibt es allerdings eine Sonderregelung, die im gleichen Abschnitt des Gesetzes geregelt ist.

Die Sonderregel besagt, dass man z.B. einen Laubbläser an Werktagen nur von 09:00-13:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr im Freien verwenden darf.

An Samstagen darf auch ein Laubbläser oder Freischneider wie gewohnt von 7 bis 20 Uhr verwendet werden bzw. an Sonn- und Feiertagen gilt nach wie vor ein Nutzungsverbot.

Die eben genannte Sonderregelung – also erweiterte Nutzungsverbot von diesen Gartengeräten – kann allerdings aufgehoben werden.

Dafür muss das Gerät ein spezielles Umweltzeichen – die sogenannte Euroblume – aufweisen, das normalerweise auf den Geräten angebracht ist. Damit wird gekennzeichnet, dass das Gerät die notwendigen Lärmbeschränkungen einhält.

Nachfolgend findest du noch einmal die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Gartengeräten laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bzw. dem BImSchG zusammen gefasst:

Gerät/MaschineNutzung an WochentagenNutzung an SamstagenNutzung an Sonn- oder Feiertagen
Tragbare MotorkettensägeErlaubt von 07:00-20:00 UhrErlaubt von 07:00-20:00 UhrGenerell verboten
Heckenschere
Rasenmäher
Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
Motorhacke
Kehrmaschine
Vertikutierer
Schredder/Zerkleinerer
FreischneiderErlaubt von 09:00-13:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr

Ausnahme: sofern das Gerät ein Umweltzeichen hat, darf es ganztägig von 07:00-20:00 Uhr betrieben werden
Grastrimmer/Graskantenschneider
Laubbläser
Laubsammler

Hier noch einmal alle wichtigen Fragen zum Thema Rasen mähen beantwortet:

Ab wann darf man mittags Rasen mähen

Werktags sowie an Samstagen gibt es für die Nutzung eines normalen Rasenmähers oder eines Rasentrimmers bzw. Rasenkantenschneiders keine Einschränkungen tagsüber.

Das heißt man darf ohne Probleme auch mittags Rasen mähen.

Genauer gesagt ist es Werktags und Samstags erlaub Rasen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends zu mähen.

An Sonn- und Feiertag ist es allerdings generell verboten Rasen zu mähen, also auch nicht über die Mittagszeit. 

Ab wann darf man morgens Rasen mähen

Morgens darf man an Werktagen und Samstagen ab 7 Uhr Rasen mähen, früher allerdings nicht. Dies ist laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verboten.

An Sonn- und Feiertagen ist das Rasen mähen allerdings ganztätig verboten.

Ab wann darf man Samstags Rasen mähen

Wie auch an Werktagen ist es an Samstagen erlaubt ab 7 Uhr morgens Rasen zu mähen oder einen Rasentrimmer/Rasenkantenschneider zu verwenden.

Darf man an Feiertagen Rasen mähen

An Sonntagen oder Feiertage ist das Rasen mähen eindeutig, laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung im Bundesgesetz, verboten.

Das heißt an allen, auch an regionalen Feiertagen wie Mariä Himmelfahrt, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag oder -sonntag oder Allerheiligen ist es ganztägig verboten Rasen zu mähen.

Ausnahmen für Ruhezeiten für die Nutzung von Gartengeräten

 1

Laute Geräte ohne bzw. mit Umweltzeichen

Wie bereits im letzten Kapitel erwähnt gilt für vier Gerätearten (Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler*) eine Sonderregelung.

Im Normalfall dürfen die Geräte nur zu eingeschränkten Zeiten an Wochentagen (von 09:00-13:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr) benutzt werden.

Diese Einschränkung kann allerdings wie bereits erwähnt aufgehoben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen aufweist.

Somit sollte beim Kauf eines neuen Geräts darauf geachtet werden, dass es ein solches Umweltzeichen, die sogenannte Euroblume, aufweist.

2

Lokale bzw. kommunale Ausnahmeregelungen wie Mittagsruhe

Die bisher beschriebenen Regelungen innerhalb der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung stellen ein Bundesgesetz dar.

Das bedeutet, dass sich zunächst alle Bundesländer und Kommunen danach richten müssen.

Nichtsdestotrotz können die Länder im Landesrecht im Einzelfall Ausnahmen zum Bundesgesetz erlassen, also spezielle Ruhezeiten über die Mittagszeit festlegen.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, der sollte sich also bei der örtlichen Kommune oder Stadt nach den geltenden Regeln erkundigen.

 3

Sonderfall: Mähroboter bzw. Rasenroboter – wann darf man sie laufen lassen

Mähroboter bzw. Rasenroboter werden mit der Zeit immer beliebter. Dabei stellt sich die Frage, wann man einen Mähroboter laufen lassen darf?

Gelten für ihn die gleichen Regeln wie für einen normalen Rasenmäher?

Im Allgemeinen fällt ein Mähroboter auch unter das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) und somit unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Das heißt, auch ein Mähroboter darf Werktags und Samstags nur von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends laufen gelassen werden.

Anders als ein traditioneller Rasenmäher kann ein Rasenroboter allerdings auch alleine nachts fahren.

Darf also ein Mähroboter bzw. Rasenroboter nachts Rasen mähen?

Hier muss berücksichtigt werden, dass es neben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auch eine Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm im BImSchG gibt.

Diese Anleitung legt fest, wie laut Geräte tagsüber sowie nachts in bestimmten Gebieten sein dürfen.

In reinen Wohngebieten zum Beispiel, darf nachts ein Lärmpegel von 35 Dezibel nicht überschritten werden.

35 Dezibel sind ungefähr mit der Lautstärke eines Zimmerventilators zu vergleichen.

Ist also dein Mähroboter leiser als 35 Dezibel, darf er auch außerhalb der Ruhezeiten lauen gelassen werden. 

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