Gartenabfälle im Garten verbrennen: erlaubt oder verboten?

Wie jedes Jahr fällt im Garten einiges an Grün- oder Baumschnitt oder sonstigen Gartenabfällen an.

Aber darf man Gartenabfälle verbrennen?

Ob das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten erlaubt ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, wird hier auf aufgeklärt.

Darf man Gartenabfälle verbrennen

Eine bundesweite Regelung besagt, dass es nicht erlaub ist Gartenabfälle im Garten zu verbrennen. Diese Regelung kann jedoch durch Länder oder Kommunen aufgehoben bzw. angepasst werden. Somit sollte man sich beim örtlichen Ordnungsamt über die lokalen Ausnahmeregelungen erkundigen. Falls das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt ist, ist dies meist an strenge Zeiten (meist Werktags 08:00-18:00 Uhr) und weitere Auflagen (z.B. ausreichend Abstand Straßen oder Gebäuden) geknüpft.

Inhalt

Gartenabfälle verbrennen: ist es erlaubt oder verboten?

Gartenabfälle ganz einfach zu verbrennen erscheint oftmals als einfache, schnelle und pragmatische Lösung um die teils großen Berge an Grün- oder Baumschnitt loszuwerden.

Ein kleines Feuer im Garten zum Verbrennen der Abfälle verursacht wenig Aufwand, ist schnell entzündet und kann auch mehrmals im Jahr gemacht werden.

Trotz dieser vermeintlichen Vorteile stellt sich die Frage ob es überhaupt erlaubt ist Gartenabfälle zu verbrennen?

Ganz übergreifend kann man diese Frage zunächst mit einem klaren „Nein“ beantworten.

Dieses bundesweite Verbot ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert. Dort besagt Paragraph 28, dass Abfälle nur in entsprechend zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen beseitigt werden dürfen. Ein Feuer im eigenen Garten fällt somit nicht unter diese Definition.

Allerdings besagt das KrWG im gleichen Paragraphen auch, dass die jeweiligen Bundesländer individuelle Ausnahmeregelungen erlassen können sofern diese nicht das Allgemeinwohl negativ beeinflussen.

In der Praxis bedeutet das, dass das bundesweite KrWG in entsprechenden Ländergesetzen erweitert bzw. angepasst oder sogar durch kommunale Sonderregelungen ergänzt wird.

Um also ganz sicher zu sein ob du aufgrund von regionalen oder kommunalen Ausnahmen in deinem Ort oder deiner Stadt nicht doch Gartenabfälle verbrennen darfst, solltest du beim Ordnungsamt nachfragen.

Darf man Gartenabfälle in Feuerschale, Feuertonne oder Feuerkorb verbrennen?

Das zunächst bundesweit geltende Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt unabhängig vom Brennkörper.

Das heißt, ob du deine Gartenabfälle in Form eines offenen Feuers oder in einer Feuerschale (wie zum Beispiel dieser zulässigen*) verbrenn willst spielt keine Rolle. Zunächst solltest du davon ausgehen, dass beides verboten ist.

Wie bereits erwähnt kann es jedoch regionale oder kommunale Ausnahmeregelungen geben. Ob es diese gibt und ob dort ein Verbrennen von Gartenabfällen in Feuerschale*, Feuertonne* oder Feuerkorb* erlaubt ist, solltest du im Einzelfall beim Ordnungsamt erfragen.

Wenn du allerdings keine Gartenabfälle in deiner Feuerschale verbrennen möchtest, ist deren Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen völlig legal und ohne Genehmigung möglich. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Hauptgründe für das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen

Vielleicht mag es für viele unverständlich erscheinen, warum es meist verboten ist Gartenabfälle sogar im eigenen Garten zu verbrennen.

Allerdings gibt es eine Vielzahl von Gründen weshalb es nicht sinnvoll bzw. teilweise sogar schädlich ist Gartenabfälle zu verbrennen:

  • Starke Rauchschwaden, die Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, gefährden die Gesundheit
  • Der Rauch bzw. Feinstaub wird in die Atmosphäre abgegeben und schädigt die Umwelt
  • Rauchschwaden, Funkenflug und starke Geruchsbildung können Nachbarn stören und im schlimmsten Fall einen handfesten Streit auslösen
  • Das offene Feuer kann sich bei ungünstiger Witterung (also zu trockenem Boden bzw. trockener Umgebung oder starkem Wind) schnell zur Gefahr ausbreiten
  • Offenes Feuer kann jedoch auch im kleinen Maß bei mangelnder Aufsicht zur Gefahr für Kleinkinder oder Tiere werden

Ausnahmen und Auflagen für die Verbrennung von Gartenabfällen

Wie bereits erwähnt beschreibt das KrWG auch ganz eindeutig, dass die Länder und dementsprechend auch einzelne Kommunen oder Städte Ausnahmen zum zunächst übergreifenden Verbot zur Verbrennung von Gartenabfällen machen dürfen.

Um also ganz genau zu wissen was in deinem Ort bzw. deiner Stadt verboten oder erlaubt ist, solltest du die Rechtslage recherchieren oder beim Ordnungsamt nachfragen.

Beispielhafte habe ich die Ausnahmereglungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle für Ulm in Baden-Württemberg und Nürnberg in Bayern unter die Lupe genommen.

Dabei wird klar, dass wenn es eine Ausnahmereglungen gibt diese immer ähnlich aussehen bzw. ausgestaltet sind.

Folgende Voraussetzungen müssen gelten, dass eine Ausnahmeregelung zur „Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ bzw. zum „Verbrennen pflanzlicher Abfälle“:

  • Im Allgemeinen ist das Verbrennen von Gartenabfällen nur außerhalb von zusammenhängend bebauten Ortsteilen erlaubt (d.h. ein Verbrennen in einem Wohngebiet ist grundsätzlich verboten und lediglich auf Grundstücken außerhalb des Bebauungsplanes erlaubt)
  • Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen auf dem gleichen Grundstück, auf dem sie verbrannt werden, anfallen (d.h. es ist verboten Abfälle von anderen Grundstücken dort zu verbrennen)
  • Die Abfälle müssen aus landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Tätigkeit sein und sind nicht für das Einarbeiten in den Boden geeignet (z.B. aufgrund des zu hohen Holzgehalts)

Falls eine solche Ausnahmeregelung in Kraft tritt, sollten folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Das Verbrennen von Gartenabfällen darf nur Werktags, also Montags bis Samstags, von 08:00-18:00 Uhr stattfinden
  • Während des Verbrennens muss das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden
  • Es müssen jegliche Behinderungen, Belästigungen oder Gefahren durch Rauch- oder Geruchentwicklung oder durch Funkenflug ausgeschlossen werden
  • Es sollte ein ausreichender Abstand zu benachbarten Straßen oder Gebäuden eingehalten werden (200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 100 m zum Wald, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen)
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer gemacht werden bzw. ein bereits brennendes Feuer muss unverzüglich gelöscht werden
  • Nachdem das Feuer abgebrannt ist muss sichergestellt werden, dass die Glut vollständig abgelöscht ist
  • Falls Gartenabfälle verbrannt werden muss vorab das Ordnungsamt und/oder die Polizei bzw. Feuerwehr informiert werden

Die Auflagen die beim Verbrennen von Gartenabfällen gelten sind denen, die beim Entzünden eines Lagerfeuers im eigenen Garten gelten, sehr ähnlich. Wenn du mehr darüber erfahren willst, ob du ein Lagerfeuer im Garten machen darfst, dann schau hier vorbei.

Gartenabfälle im Garten verbrennen: mögliche Bußgelder bzw. Strafen

Wer entgegen den geltenden Vorschriften handelt und trotz eines Verbots seine Gartenabfälle verbrennt läuft der Gefahr eine Strafe auferlegt zu bekommen.

Denn neben den allgemeinen, bundesweiten Vorschriften regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auch wie mögliche Verstöße geahndet werden.

Genauer gesagt legt Paragraph 69 des KrWG die Bußgeldvorschriften fest, also welche Handlungen bzw. Rechtsverstöße sich in welchem Ausmaß auswirken können.

Wer gegen Paragraph 28 Absatz 1 Satz 1 handelt und „Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert“ (worunter auch das rechtswidrige Verbrennen fällt), „kann mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro“ geahndet werden.

Gartenabfälle entsorgen: diese legalen Alternativen zum Verbrennen gibt es

Auch wenn es deine Gemeinde oder Stadt nicht erlaubt Gartenabfälle zu verbrennen gibt es genügend Alternativen diese ganz einfach und ökologisch zu entsorgen.

Das sind die besten Alternativen zum Verbrennen von Gartenabfällen:

Kompostieren

Wenn möglich sollten Gartenabfälle am besten kompostiert werden. Das ist wohl die einfachste Lösung die nebenbei noch sehr ökologisch und nachhaltig ist. Schau am besten hier vorbei um zu erfahren wo du am besten einen Kompost im Garten aufstellst

Biotonne/Gartenabfallsack

Als Alternative zum Kompost bieten manche Städte oder Regionen auch Biotonnen bzw. Gartenabfallsäcke an. Diese müssen allerdings teilweise – ähnlich wie die normalen Mülltonnen – bezahlt werden. In die Biotonnen kann, genauso wie auf den Kompost, jeglicher Grün- oder Gartenabfall geschmissen werden

Wertstoffhof

Häufig befindet sich auf Wertstoffhöfen auch eine Tonne bzw. ein Container für Grün- bzw. Gartenabfälle. Dort lassen sich auch ganz kostenfrei die Abfälle entsorgen

Grüngutannahmestelle/Häcksel- bzw. Gartenabfallplatz

Oft gibt es neben den normalen Wertstoffhöfen auch spezielle Grüngutannahmestellen bzw. Häckselplätze. Dort kann man im Speziellen grobe, holzige Abfälle bzw. Baumschnitt hinbringen der dort gehäckselt und weiterverarbeitet wird

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